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Mrz 27 2017

Paritätischer – Protest zum Bundesteilhabegesetz hat viel bewegt

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Eine gemischte Bilanz zieht der Paritätische Gesamtverband angesichts des verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes. Positiv zu bewerten sei, dass man durch den gemeinsamen Protest von Menschen mit Behinderung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Einrichtungen und Verbänden im Laufe des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens deutliche Nachbesserungen erreichen und wesentliche Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen verhindern habe können. Positiv seien auch Verbesserungen im Bereich der Bildung, bei den Entgelten für Beschäftigte in Werkstätten oder bei den Vermögensfreibeträgen zu nennen. Jedoch erfülle das neue Bundesteilhabegesetz nach wie vor nicht die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, kritisiert der Verband.

„Das Bundesteilhabegesetz ist noch immer kein gutes Gesetz, aber wir sind erleichtert, dass viele Regelungen, die die Situation von Menschen mit Behinderung verschlechtert hätten, in letzter Minute abgewendet werden konnten. Dabei spielte der Zusammenhalt von Betroffenen, Angehörigen, Bezugspersonen und Verbandsvertretern eine herausragende Rolle. Der breite gemeinsame Protest und die intensive Aufklärungsarbeit haben wirklich etwas bewegt“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte in den vergangenen Wochen immer wieder in verschiedenen Städten gemeinsam mit anderen Organisationen und Betroffeneninitiativen im Rahmen von Protestaktionen auf die Gefahren der vorliegenden Gesetzesentwürfe und den Nachbesserungsbedarf beim BTHG aufmerksam gemacht. Allein in der Zeit von September bis November 2016 haben rund 20.000 Menschen ihren Protest bei Demonstrationen und Kundgebungen auf den Straßen und Plätzen in verschiedenen Städten Deutschlands kundgetan. Unzählige Gespräche mit politisch Verantwortlichen und an die hunderttausend Postkarten an Bundessozialministerin Andrea Nahles haben zur Aufklärung beigetragen.

Der Paritätische appelliert an die Politik, das Bundesteilhabgesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in der kommenden Legislaturperiode umfassend weiterzuentwickeln. „Auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe für alle Menschen liegt noch immer ein großes Stück Strecke vor uns“, so Rosenbrock. Dringenden Handlungsbedarf sieht der Wohlfahrtsverband unter anderem nach wie vor bei der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege sowie der umfassenden Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderung auch im Freizeitbereich.

Mehr Infos unter Paritätischer

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