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Der Deutsche Ethikrat lädt ein zur Teilnahme an einer öffentlichen Online-Befragung zum Thema „wohltätiger Zwang“ und möchte auf zwei Anhörungen aufmerksam machen, die der Ethikrat zum Thema Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe am 18. Mai 2017 sowie zum Thema Zwang in der Pflege und Behindertenhilfe am 19. Mai 2017 in Berlin durchführen wird.
Interessenten können die Anhörungen auch per Audio-Livestream mitverfolgen und online kommentieren.
Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu Zwangsmaßnahmen, die mit der Begründung des Selbstschutzes der Betroffenen durchgeführt werden (sog. „wohltätiger Zwang“). In Praxisfeldern wie der Psychiatrie, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Pflege und Behindertenhilfe sind insbesondere in stationären Einrichtungen Maßnahmen zu beobachten, die aufgrund ihres Zwangscharakters einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person darstellen, sodass sie in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungspflichtig sind. Dazu gehören u. a. die freiheitsentziehende Unterbringung von Personen in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen, die unfreiwillige Behandlung psychischer und somatischer Erkrankungen, die medikamentöse Ruhigstellung bei herausforderndem Verhalten sowie freiheitsentziehende Maßnahmen wie der Einsatz von Bettgittern oder Fixierungsgurten und strukturelle Zwänge.
Der Deutsche Ethikrat interessiert sich dafür, welche Formen von Zwang identifizierbar sind, welche Rolle Zwangsmaßnahmen in den ausgewählten Praxisfeldern spielen, inwiefern dies ethisch und rechtlich problematisch ist und welcher Veränderungsbedarf für die Praxis und deren gesetzliche Regulierung besteht.
Bereits am 23. Februar hatte der Deutsche Ethikrat eine erste Anhörung zum Thema Zwang in der Psychiatrie durchgeführt. Die Anhörungen am 18. und 19. Mai widmen sich den anderen beiden vom Ethikrat untersuchten Praxisfeldern – der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Pflege und Behindertenhilfe.
Die Online-Befragung läuft ab sofort bis 31. Mai und eröffnet ergänzend allen Personen und Institutionen mit Interesse am Thema die Möglichkeit, sich zu allen drei Praxisfeldern zu äußern. Die Teilnahmeunterlagen zur Online-Befragung finden Sie hier.
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„Wohltätiger Zwang“ in der Kinder- und Jugendhilfe
Öffentliche Anhörung
18. Mai 2017, 13:45 Uhr bis 18:00 Uhr
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften/Leibniz-Saal
Jägerstraße 22/23
10117 Berlin
Zum Thema
Diese öffentliche Anhörung wird sich besonders mit Zwangsmaßnahmen befassen, die in der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden, und hierbei die Expertise aus Erziehungswissenschaft, Recht, Verwaltungspraxis und Beispieleinrichtungen einholen. Kinder und Jugendliche sind Zwang z. B. in Form freiheitsentziehender Maßnahmen ausgesetzt, aber auch in Gestalt von Zwangsmedikation oder anderen Zwangsbehandlungen, Kontaktverboten sowie dem Einsatz von Belohnungs- und Bestrafungssystemen und ähnlichen restriktiven pädagogischen Maßnahmen.
Im Rahmen der Anhörung möchte der Deutsche Ethikrat Erfahrungen mit Formen des wohltätigen Zwangs in der Kinder- und Jugendhilfe erfragen, den Stand der Forschung in diesem Bereich erörtern und Maßnahmen zur Förderung der Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie Kontrollmechanismen für Zwangsmaßnahmen und mögliche Alternativen diskutieren.
Der Deutsche Ethikrat wird hierzu auch betroffene Jugendliche befragen. Zum Schutz der Betroffenen wird deren Anhörung nicht öffentlich erfolgen.
Anmeldung hier
Die Anhörung kann auch im Livestream verfolgt werden.
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„Wohltätiger Zwang“ in der Pflege und Behindertenhilfe
Nichtöffentliche Anhörung
19. Mai 2017, 10:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Hilton Hotel/Salon Heine
Mohrenstraße 30
10117 Berlin
Zum Thema
Gegenstand dieser nichtöffentlichen Anhörung sind Zwangsmaßnahmen, denen in der Pflege und Behindertenhilfe vorwiegend Personen mit hohem Unterstützungs- und/oder Pflegebedarf ausgesetzt sind. Besonders sehr alte und schwer kranke Personen sowie Personen mit starken körperlichen bzw. kognitiven Beeinträchtigungen sind in diesen Bereichen von Maßnahmen wie Zwangsbetreuung, der unfreiwilligen Unterbringung in Behinderten- oder Pflegeheimen, freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, diagnostischen und therapeutischen Zwangsmaßnahmen, zwangsweise durchgeführten Pflegemaßnahmen (z. B. die Körperpflege, Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme betreffend) sowie verhaltenspsychologischen Belohnungs- und Bestrafungssystemen betroffen. Im Rahmen der Anhörung kommen Experten aus der Rehabilitationspädagogik, der Allgemeinmedizin und aus Beispieleinrichtungen sowie Vertreter von Angehörigen- und Betroffenenverbänden zu Wort.
Mithilfe der Anhörung möchte der Deutsche Ethikrat den unterschiedlichen Erscheinungsformen wohltätigen Zwangs in der Pflege und Behindertenhilfe nachgehen sowie die Faktoren feststellen, die für deren Auftreten maßgeblich sind. Weil das Pflege- und Betreuungspersonal in diesen Bereichen sich besonders häufig auf strukturelle Bedingungen beruft, um die Ausübung von Zwang zu legitimieren, wird es ferner um die Frage gehen, wie Strukturen sich so verändern lassen, dass auf bestimmte Zwangsmaßnahmen verzichtet werden kann.
Die Anhörung kann im Livestream verfolgt werden.
Eine Teilnahme vor Ort ist aufgrund nicht vorhandener räumlicher Kapazitäten leider nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter
Online-Befragung „wohltätiger Zwang“
Programm Anhörung 18.05.2017
Anmeldung Anhörung 18.05.2017
Programm Anhörung 19.05.2017
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