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Die Idee, jedes Gesellschaftsmitglied an den Gesamteinnahmen dieser Gesellschaft ohne Bedürftigkeit zu beteiligen, wird weltweit diskutiert. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt die unter anderen von Milton Friedman 1962 ausgearbeitete Idee der negativen Einommensteuer Juliet Rhys-Williams schlug 1943 eine Soziale Dividende vor, wie auch 1942 ein bedingungsloses Einkommen als negative Einkommensteuer. Zu den in Deutschland diskutierten Modellen eines BGE gehören zum Beispiel das Solidarische Bürgergeld (Althaus-Modell), das Ulmer Modell oder das Modell der von Götz Werner gegründeten Initiative Unternimm die Zukunft.
Der Name der Idee unterscheidet sich nach Sprachraum; so wird das Konzept zum Beispiel in den USA hauptsächlich unter den Namen Basic Income Guarantee (BIG) und Unconditional Basic Income (UBI), auch Universal Basic Income, diskutiert.
Das Konzept des BGE sieht eine Zuwendung für jedermann vor. Es würde weder eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgen noch eine Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit gefordert. Auf der anderen Seite entfallen alle allgemeinen steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Inwieweit besondere soziale Bedürftigkeit gesondert berücksichtigt wird, unterscheidet sich in den verschiedenen Modellen.
Eine andere Form des Bürgergeldes ist die negative Einkommensteuer, die es in den USA als Earned Income Tax Credit und in Großbritannien (Working Families Tax Credit) gibt und auf einen Vorschlag von Milton Friedman aus dem Jahre 1962 zurückgeht. Die negative Einkommensteuer kann genau wie das BGE so gestaltet werden, dass die Bereitschaft zur Annahme einer angebotenen Arbeit mit höherem Sozialtransfer nicht leidet. Das BGE unterscheidet sich von einer staatlich organisierten Grundsicherung, die nur gezahlt wird, wenn kein anderes ausreichendes Einkommen zur Verfügung steht, und die mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden ist.
In Deutschland wird je nach Modell eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes oder des Arbeitslosengeldes II bis hin zu einer Zahlung von 1500 Euro pro Monat vorgeschlagen. Ein BGE kann aber auch unterhalb des Existenzsicherungsniveaus liegen (sogenanntes partielles Grundeinkommen). Bedarfsgeprüfte Leistungen können diese Leistung aufstocken, um das Existenzminimum zu gewährleisten.
Wer zusätzlich zum BGE über mehr Einkommen verfügen möchte, könnte sich dies immer noch (durch Erwerbsarbeit) verdienen. Werden diese Erwerbseinkünfte nicht auf das BGE angerechnet, stehen Erwerbseinkünfte und Grundeinkommen – anders als im bisherigen System – nicht in Konkurrenz zueinander. Einige Modelle (so das Althausmodell) sehen mit steigendem Erwerbseinkommen ein Abschmelzen des Grundeinkommens vor. Liegt die Transferentzugsrate für das Grundeinkommen unterhalb der geltenden Entzugsrate des ALG II, kann gefolgert werden, dass in einem System mit BGE ein höherer Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit besteht. Möglich ist ebenfalls eine Förderung des Niedriglohnsektors durch das BGE.
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