«

»

Apr 14 2022

300 Euro Energiepreispauschale – aber nicht für jeden?

Wenn Politiker nicht begreifen, was das Wort ‚Armut‘ heißt 

Bundesfinanzminister Lindner, bzw. die Koalition, will die Bevölkerung mit 300,- Euro Energiepreispauschale entlastet. 
Dies soll über die Einkommensteuer geschehen, indem dem Steuerpflichtigen 300,- € erlassen werden. 

Der genaue Wortlaut im Dokument „Maßnahmen des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten: 

Energiepreispauschale
Wir werden die Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlasten. Wir werden deshalb eine Energiepreispauschale einführen: Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) „on top“ gewährt werden. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

 

Armut Congerdesign auf Pixabay

 

Nun stellt sich aber folgende Frage: Die Preiserhöhungen betreffen vorzugsweise Klein- Und Kleinstverdiener, die gerade so über die Runden kommen. Es gibt beispielsweise Kleinstunternehmer (Freiberufler), die im Durchschnitt um die 800,- € / mtl. verdienen und damit zwar auskommen, aber praktisch keine Einkommensteuer bezahlen. 
Wie bekommt diese Personengruppe diese Zuwendung, wenn sie weit unter den 300,- € Steuerzahlungen liegen? Denn diese werden erst bei einem Einkommen von 11.900,- € fällig. (11.900,- € = 305,- € Steuer).

Dazu antwortete die Pressestelle des Bundesfinanzmi9nisteriums freundlichst: 

Sehr geehrte Frau Kerz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir für das Bundesministerium der Finanzen wie folgt beantworten:
Die die Ampel-Koalition tragenden Parteien haben sich am 24. März 2022 auf ein zweites Entlastungspaket geeinigt. Es beinhaltet weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten. Es umfasst u.a. eine Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für einen Zeitraum von drei Monaten, eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro, vergünstigte Tickets für den ÖPNV, eine zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind und weitere Einmalzahlungen für Empfangende von Sozialleistungen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie u.a.

hier

und

hier

Die Details werden nun zwischen den jeweils beteiligten und zuständigen Ministerien erarbeitet mit dem Ziel, die vorgesehenen Maßnahmen zügig umzusetzen.
Mit besten Grüßen,
Ihr BMF-Presseteam

Nun fragt sich die geneigte Inklusionsbotschafterin der UN BRK, ob freiberufliche Menschen, die versuchen allein über die Runden zu kommen, jedoch nur wenig oder kaum Steuern zahlen, da auch etwas abbekommen. Schließlich sind es gerade diese Menschen, die nichts haben, die der Zuwendung bedürfen. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>