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Jul 09 2015

Erbschaften von Ex-H4lern komplett eingezogen

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Hat ein ehemaliger H4-Bezieher etwas zu vererben, wird dies vom Staat in der Regel, nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II., komplett vereinnahmt, um die ehemaligen H4-Leistungen zu kompensieren. Heise berichtet darüber aktuell.

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