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Mit der Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) führt der Gesetzgeber stufenweise die Barrierefreiheit auf Fernlinienbussen ein.
Ab 01.01.2016 müssen neue Fernbusse und ab 01.01.2020 alle Fernbusse über mindestens zwei Rollstuhlplätze verfügen. Um sicher zu gehen, dass das auch funktioniert, hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) seit Oktober 2014 die Meldestelle für barrierefreie Fernlinienbusse eingerichtet.
Auch will er praktisch überprüfen, ob sich die Betreiber an die Vorgaben halten. Dazu sucht der BSK Mobilitäts-Scouts, die durch Testfahrten mit diesen Bussen deren Barrierefreiheit überprüfen.
Gerade, aber nicht nur, stark eingeschränkte Personen werden für diese Überprüfung gesucht. Es gibt eine Aufwandsentschädigung und einen vorbereitenden Kurs in Berlin vom 27. – 30. August diesen Jahres.
Viele Informationen und Anmeldung hier
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