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Frau Petra Hinz, SPD-Abgeordnete im Deutschen Bundestag, legt ihr Mandat nieder, da sie ihre Parteigenossen, den Parteivorstand, den Deutschen Bundestag, den Bundestagspräsidenten und die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, über ihren Lebenslauf getäuscht hat.
Frau Hinz behauptete, das Abitur abgelegt und Jura studiert zu haben. In diesem Beruf sei sie auch tätig gewesen. Tatsächlich hat sie jedoch nur die Fachhochschulreife geschafft, bei dem Versuch, dass Abitur nachzuholen, ist sie kläglich gescheitert.
Dazu steht auf der Seite des Deutschen Bundestages: Das Volk entscheidet … über die Zusammensetzung des Bundestages. Das Grundgesetz bestimmt, dass die Abgeordneten in „allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden.“
Und
“ Bei der Bundestagswahl kann jeder Wähler zwei Stimmen abgeben. Die eine Hälfte der Bundestagsmandate wird direkt über die 299 Wahlkreise vergeben, die andere Hälfte über die Landeslisten der Parteien.“
Und
„Landeslisten: Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 über so genannte Landeslisten vergeben. Die Listen können nur von Parteien eingereicht werden. Sie bestimmen die Reihenfolge, in der die Kandidaten die Bundestagssitze besetzen, die ihrer Partei in einem Bundesland zustehen. Die Festlegung erfolgt in geheimer Abstimmung.“
Und
„Wahlkreisbewerber: Wahlkreisbewerber(innen) sind diejenigen, die sich direkt in einem Wahlkreis zur Wahl stellen. Sie bewerben sich um das Direktmandat.Als Bewerber einer Partei kommt nur in Frage, wer in einer Mitgliederversammlung oder einer anderen dafür bestimmten Versammlung in geheimer Wahl bestimmt worden ist. Er muss jedoch in dieser Partei nicht Mitglied sein.“
Das heißt, Frau Hinz ist entweder über die Landesliste oder über ihren Wahlkreis, in dem sie tätig war, gewählt worden, und hat so in den Bundestag Einzug halten können. Dennoch gibt es von Seiten der Bundestagsverwaltung vermutlich keine rechtlichen Konsequenzen. Frau Hinz gehört dem Bundestag seit 2005, also 11 Jahre an.
Ein Abgeordneter erhält monatlich rund 9.000 € x 12 = 108.000 x 10 Jahre (wir sind ja nicht so) = 1,08 Mio. Und wie sieht es mit ihrer Pension als Ex-Mitglied des Bundestages in Höhe von 2.500 € pro Monat aus?
Es ist anzunehmen, dass ein Mensch – ob über die Landesliste oder als Wahlkreisbewerber – aufgrund seines Charakters, aber vor allem aufgrund seiner Qualifikationen in den Bundestag gewählt wird – also nicht, weil er die Hochschulreife hat, sondern Abitur, ein Studium und Berufserfahrung. Daraus folgt, dass es sehr fraglich gewesen wäre, ob Frau Hinz in den Bundestag gewählt worden wäre, wenn klar gewesen sei, dass sie die von ihr angegebenen Qualifikationen gar nicht hat.
Wie sieht das mit Hartz-Empfängern aus, wenn die Einkommen, Schenkungen, Erbschaften nicht angeben? Wenn sie Einkommen nicht angeben und dies herauskommt, müssen sie die ganzen zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurück zahlen, obendrein drohen ihnen Strafen von bis zu 5.000 € und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren.
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