Ab dem 1. März gelten für Verbraucherverträge neue Regeln Weitere Teile des Gesetzes für faire Verbraucherverträge treten in Kraft Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind sie alltäglich: Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen. Typische Beispiele sind Verträge über die Nutzung eines Streamingdiensts oder das Abonnement einer …