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Nov 07 2015

BÄK-Präsident Montgomery zur Sterbehilfeentscheidung

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Zur Entscheidung des Deutschen Bundestages, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Die Ärzteschaft hat von Anfang an unmissverständlich klargestellt, dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nach den Berufsordnungen aller Ärztekammern in Deutschland nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass der Deutsche Bundestag den Anträgen einiger Parlamentarier für eine Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung nicht gefolgt ist. Eine gute Nachricht ist es auch, dass der Gesetzgeber der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, also sogenannten Sterbehilfevereinen, nun endlich einen Riegel vorgeschoben hat. Die Neuregelung wird nicht dazu führen, Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren, wie dies von den Gegnern des Entwurfs im Vorfeld der Abstimmung behauptet wurde. Nach eingehender inhaltlicher und rechtlicher Prüfung kann die Bundesärztekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen. Besonders wichtig ist, dass die Sterbehilfedebatte der vergangenen Monate mit dazu beigetragen hat, den Blick der Menschen auf die vielfältigen Möglichkeiten der Palliativmedizin und der Hospizarbeit zu schärfen. Damit haben wir viel erreicht.“

Im Vorfeld betrieb Prof. Montogomery schon Lobbyarbeit, indem er die Bundestagsabgeordneten direkt anschrieb:

 

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hatte im Vorfeld der Bundestagsentscheidung über eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe seine Forderung nach einem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe bekräftigt. In einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten stellte er sich hinter den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), der ein Verbot jeder Form geschäftsmäßiger Sterbehilfe vorsieht und auf weitere rechtliche Regelungen verzichtet.

Zugleich wies er Behauptungen zurück, der Entwurf kriminalisiere die Ärzte. Nach eingehender inhaltlicher und rechtlicher Prüfung könne die Bundesärztekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen. „Dieses Argument dient ausschließlich der Verunsicherung der Abgeordneten und auch einiger Ärzte“, stellte der BÄK-Präsident gegenüber den Bundestagsabgeordneten klar. Unwahr sei auch die Behauptung, es gäbe einen „Flickenteppich“ von Bestimmungen in den ärztlichen Berufsordnungen. Richtig sei vielmehr, dass aus Gründen des Föderalismus unterschiedliche Formulierungen Eingang in die Berufsordnungen gefunden hätten.

„Alle 17 Kammerpräsidenten Deutschlands haben daher in einer Pressekonferenz am 5. Dezember 2014 gemeinsam festgestellt, dass es nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehört, sich am Suizid eines Patienten helfend zu beteiligen. Dies beinhaltet die in allen 17 Berufsordnungen wortgleich verankerte „Generalpflichtenklausel“ (§ 1(2) MBO)“, so Montgomery. Anders als behauptet, würden die Ärztekammern auch keine Approbationen entziehen. Dazu seien die Ärztekammern überhaupt nicht legitimiert. „Vielmehr handelt es sich hierbei um eine den staatlichen Behörden vorbehaltene Aufgabe“, heißt es abschließend in dem Schreiben.

 

Doch seine Behauptung: „dass es nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehört, sich am Suizid eines Patienten helfend zu beteiligen“, ist in einer Zeit, in der die körperliche Existenz mit Hilfe modernster Apparatemedizin praktisch unendlich verlängerbar ist, nicht haltbar. Andererseits ist nicht von der Hand zu weisen, dass es kaum einen lukrativeren Patienten gibt, als einen (sedierten) Pflegefall. So spricht Montogomery bei weitem nicht für alle Ärzte. Vielmehr sind viele von ihnen der Meinung:

 

„Montgomery schadet dem Ansehen des Arztberufes“ – 180 deutsche Ärzte setzen sich für Freitodbegleitungen ein und kritisieren den „autokratischen Führungsstil“ der Bundesärztekammer

Mit einer ganzseitigen Anzeige in der „ÄrzteZeitung“ haben sich 180 deutsche Medizinerinnen und Mediziner für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen und den amtierenden Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, scharf kritisiert.

In dem Offenen Brief, der einen Tag vor Beginn des 118. Deutschen Ärztetages (12.-15. Mai in Frankfurt) veröffentlicht wurde, heißt es, Montgomery spreche nicht im Namen der gesamten Ärzteschaft, wenn er behaupte, Freitodbegleitungen seien mit dem ärztlichen Berufsethos unvereinbar. Unvereinbar mit dem ärztlichen Berufsethos seien jedoch zahlreiche Stellungnahmen des Ärztekammerpräsidenten. So habe Montgomery mit seiner Äußerung, Suizidbegleitungen könnten gegebenenfalls von „Klempnern“ durchgeführt werden, „das Anliegen der betroffenen Patienten lächerlich gemacht und dem Ansehen des Arztberufes geschadet“.

Die Unterzeichner des Briefs appellieren an den Ärztestand und die Delegierten des Ärztetags, „derartige Äußerungen des Präsidenten nicht mehr hinzunehmen und für die Sache der Patienten einzutreten“. Es sei an der Zeit, „dass sich die Bundesärztekammer vom autokratischen Führungsstil der letzten Jahre verabschiedet und Ärzte in ihren ethischen Entscheidungen nicht länger bevormundet.“

Initiiert wurde der Offene Brief von dem Berliner Urologen und Sterbehelfer Uwe-Christian Arnold. Im vergangenen Jahr hatte Arnold in seinem Buch „Letzte Hilfe“ enthüllt, dass er etwa 300 schwerstleidenden Patienten geholfen hat, ihr Leben selbstbestimmt zu beenden. Zu den 180 Unterzeichnern des Offenen Briefs zählen sowohl praktische Ärzte als auch Universitätsprofessoren, unter anderem die Münsteraner Ärztin und Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert, die von 2001 bis 2010 dem Deutschen Ethikrat angehörte.

Ein Faksimile des Offenen Briefes findet sich auf der Website der Kampagne „Mein Ende gehört mir – Für das Recht auf Letzte Hilfe„, die im Herbst 2014 von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) gestartet wurde: Aber auch hier: OffenerBrief in der Aerztezeitung.

 

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