Umbau zum barrierefreien Bad: Vorsicht vor Abzocke bei „Rundum-sorglos-Paketen“
Potsdam ots: Sachverständiger hält Umbauarbeiten für „Murks“. Seniorin weigert sich, die Arbeiten zu bezahlen. Sanitärfirma hat die Seniorin verklagt. Verbraucherschützer waren von Generalvollmachten
(Potsdam) In dem SUPER.MARKT vorliegenden Fall hatte die Baufirma mit dem Versprechen geworben: „Wir beantragen für Sie alle nötigen Zuschüsse und übernehmen die Abwicklung mit der Krankenkasse sowie der Hausverwaltung.“ Dadurch bekam sie von der Seniorin für den Badumbau das Einverständnis, in Zukunft alle Korrespondenz direkt mit deren Pflegekasse zu führen.
Die Pflegekasse bezuschusst den seniorengerechten Badumbau mit bis zu 4.000 Euro. Allerdings prüft sie dabei nur, ob dies dem Versicherten zusteht, sie prüft nicht, ob die Arbeiten ordentlich ausgeführt wurden oder ob das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Das müssen die Versicherten selbst mit der beauftragten Firma klären. Die Pflegekasse der Techniker-Krankenkasse (TK), schreibt auf Anfrage von SUPER.MARKT:
„Beim Vertrag zwischen Versicherten und Sanitärfirma (Leistungserbringer) handelt sich IMMER um einen privatrechtlichen Vertrag, wir als TK sind dabei nicht verantwortlich.“
SUPER.MARKT hatte den Badumbau der Seniorin in diesem Fall, vom Sachverständigen der Sanitärinnung Berlin, Dietmar Büchi, begutachten lassen. Nach seiner Beurteilung waren die abgelieferten Handwerkerleistungen mehr als mangelhaft. Dietmar Büchi gegenüber SUPER.MARKT:
„Das ist eine handwerkliche Fehlleistung. Das ist Murks. Ich bin jetzt 52 Jahre in diesem Beruf tätig, das habe ich so noch nie gesehen.“
Die Angehörigen haben die Auszahlung der Pflegekasse an die Baufirma gestoppt. Das Bauunternehmen fordert jedoch weiterhin die vollen 4.000 Euro und hat die Seniorin mittlerweile verklagt. Mutter und Tochter wandten sich an SUPER.MARKT, um auf das „offenbar hohe kriminelle Potenzial beim Thema Seniorenbadumbau“ aufmerksam zu machen.
Die Verbraucherzentrale warnt vor „Alles aus einer Hand“-Angeboten für seniorengerechten Badumbau und rät vor allem, keine Generalvollmacht an Baufirmen zu geben, um nicht die Kontrolle über die Handwerkerleistungen zu verlieren. Die Verbraucherschützer empfehlen für eine unabhängig Beratung bei einem altersgerechten Badumbau die in jedem Bundesland durch das Land finanzierten „Pflegestützpunkte„. In Berlin zum Beispiel gibt es drei in jedem Bezirk. Oliver Happ, Wohnraumberater in Neukölln, gegenüber SUPER.MARKT:
„Die Beratung durch uns Pflegestützpunkte bietet den Vorteil: Wir haben kein Interesse, Geld daran zu verdienen und wir begleiten die Pflegebedürftigen schon von Beginn an. (…) Ansonsten kommen wir, wenn es Beschwerden gibt, wenn die Pflegebedürftigen sagen, alles super, bin zufrieden mit meinem Bad, dann brauchen wir da nicht noch mal hinzufahren, aber sonst machen wir das schon.“
Mehr dazu am Montag, den 28.03.2022 um 20.15 Uhr in der Sendung SUPER.MARKT bzw. in der Mediathek.
Rundfunk Berlin-Brandenburg
SUPER.MARKT