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Liebe Engagierte,
wir möchten Sie darüber informieren, dass noch bis zum 31. August 2023 Anträge im Partizipationsfond gestellt werden können.
Der Hamburger Partizipationsfond – § 15 Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) fördert Projekte, die die aktive Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen stärken.
1. Wer kann einen Antrag im Partizipationsfond stellen? Kleine Selbstvertretungsorganisationen sowie Organisationen von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen.
Initiativen ohne Rechtsform können einen Antrag in Kooperation mit einem anerkannten Träger stellen.
2. Wie viel kann beantragt werden?
* 5.000 Euro pro Projekt oder
* bis zu 12.000 Euro pro Projekt, wenn zum Zweck des Aufbaus von Organisationsstrukturen unter anderem auch Personalkosten anfallen.
Weitere Informationen zum Partizipationsfonds und zum Online-Antrag
finden Sie unter Bürgerstiftung-Hamburg
Wir beraten Sie gern per Telefon, online und vor Ort – melden Sie sich am besten, bevor Sie Ihren Antrag bei uns stellen: Tel. 040 87 88 969-71 | Mobil: 0176 344 851 95 | E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de
Außerdem bieten wir in diesem Jahr noch zwei Online-Infoveranstaltungen zum Hamburger Partizipationsfonds an:
* 10. Juli 2023 um 18 Uhr:
Meeting-ID: 836 4638 2647
Kenncode: 932962
* 23. August 2023 um 18 Uhr:
Meeting-ID: 857 7739 2992
Kenncode: 546713
In diesen Online-Infoveranstaltungen werden wir den Partizipationsfonds sowie das Antragsverfahren vorstellen und für Fragen zu Verfügung stehen.
Eine Anmeldung ist nicht notwendig!
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diese Informationen in Ihren Hamburger Netzwerken weiterleiten könnten!
Freundliche Grüße
Stefanie Miczka
Projektkoordination
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