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Jul 06 2015

Recht auf Sparen

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Wie schon vor kurzem vorgestellt, dürfen Menschen mit Behinderung und oder die auf dauerhafte Assistenz angewiesen sind, keine Rücklagen bilden. „In Deutschland werden voll berufstätige Menschen ohne eigenes Verschulden daran gehindert, zu sparen. Wir dürfen nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Konto haben! Danach wird alles abkassiert.“ Das Bundesteilhabegesetz macht es möglich, Menschen in dauerhafter Abhängigkeit und arm zu halten. Sie werden bevormundet und drangsaliert – obwohl sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind und somit keinen Vormund benötigen – diesen Part übernimmt der Staat. Dagegen gibt es nun eine Petition. Sie verlangt, „Das Recht auf Sparen und ein gutes Teilhabegesetz.

Selbst Dr. Eckart von Hirschhausen schaltet sich nun ein. Helfen Sie sich selbst, Ihren behinderten Bekannten, Freunden und Verwandten – unterschreiben Sie!

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