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In der Debatte um die Wartezeiten von Kassenpatienten hat die Freie Ärzteschaft auf dem Deutschen Ärztetag in Düsseldorf schon im Mai 2014 eine Entscheidung bewirkt: Die Ärzte lehnen eine gesetzliche Regelung für die Vergabe von Terminen beim Facharzt ab. „Allein der behandelnde Arzt kann medizinisch beurteilen, ob ein Patient eine fachärztliche Behandlung benötigt und wie dringend diese ist“, sagte Wieland Dietrich, Vorstandsvorsitzender der Freien Ärzteschaft, nach der Abstimmung in Düsseldorf.
Bereits zu Beginn seiner Amtszeit hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gefordert, dass kein Patient länger als vier Wochen auf eine Facharztbehandlung warten dürfe, und angekündigt, die Terminvergabe über Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich zu regeln. „Eine solche Praxis würde ernst erkrankte Patienten gefährden, weil möglicherweise Patienten, die nicht dringend eine Behandlung brauchen, kurzfristige Termine besetzen.“ Zudem würden diese Terminvergabestellen aus den Budgets der Praxisärzte finanziert – also mit Mitteln, die dann aus der Patientenversorgung abgezogen würden. Das würde das Terminangebot und Behandlungsmöglichkeiten weiter einschränken.
Über die Freie Ärzteschaft e. V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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