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Zu der heutigen Beratung des Bundestages über Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und Bundesjustizministerin a. D.:“Das Strafrecht ist kein Mittel, um einen gesellschaftlichen Konsens zu schaffen. Verzweifelte Menschen in großer seelischer oder körperlicher Not benötigen menschliche Zuwendung und die bestmögliche medizinische Versorgung. Ärzte und Pflegepersonal brauchen Rechtssicherheit und dürfen nicht durch Rechtsunsicherheit oder drohende Kriminalisierung in ihrer Unterstützung behindert werden.
Die neuen Regelungen zur Sterbehilfe werden leider nur Verunsicherung schaffen, weil in der existentiell schwierigsten Situation künftig das Damoklesschwert des Strafrechts schwebt. Ärzten, Patienten und Angehörigen bürdet das neue Gesetz in der ohnehin schon schweren Situation unnötige Rechtsunsicherheiten auf.
Leider ist es künftig für den Arzt kaum noch möglich, straffrei Suizidbeihilfe zu praktizieren, um so den Willen des Patienten in seiner letzten Lebensphase umzusetzen. Es ist ausgesprochen problematisch, dass nun Ärzte und Patienten in eine derart dramatische Lage gebracht werden.
Wenn ein Mensch die reflektierte und endgültige Entscheidung zur Beendigung seines Lebens trifft, sollte das respektiert werden. Selbstbestimmung und die Unantastbarkeit der Menschenwürde sind Werte, die auch im letzten Lebensabschnitt gelten müssen.
Der Bundestag kann die schwierigsten ethischen Fragen, die unsere Gesellschaft kennt, nicht einfach mit Mehrheit beantworten. Die Debatte wird damit längst nicht beendet sein.“
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
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