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Jan 02 2017

Stiftung Anerkennung und Hilfe nimmt Arbeit auf

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Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat zum 1. Januar 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Mit der Stiftung soll ein Hilfesystem für Menschen geschaffen werden, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise von Oktober 1949 bis Oktober 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie untergebracht waren und bei denen heute noch eine Folgewirkung aufgrund des dort erlittenen Leids und Unrechts während der Unterbringung vorliegt.

Die Stiftung sieht neben einer individuellen Anerkennung des Erlebten durch persönliche Gespräche mit den Betroffenen und einer öffentlichen Anerkennung auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse vor. Ferner sollen Betroffene, die heute noch unter Folgewirkungen leiden, eine einmalige pauschale Geldleistung von 9.000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung erhalten.

Wer während seiner Unterbringung arbeiten musste, ohne dass dafür (ausreichende) Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, soll eine einmalige pauschale Rentenersatzleistung erhalten, bei einer Arbeitsdauer von bis zu zwei Jahren in Höhe von 3.000 Euro, bei längerer Arbeitsdauer in Höhe von 5.000 Euro.

Bund und Länder sind sich einig, dass die Unterstützungsleistungen bei Bezug von Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen sind, also werden die Leistungen nicht auf diese angerechnet. Die materiellen Unterstützungsleistungen sollen auch nicht pfändbar sein.

Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagte: „Nach vielen Monaten des Ringens bin ich erleichtert, dass die Betroffenen endlich Leistungen erhalten. Es freut mich sehr, dass die gezahlten Leistungen bei den Betroffenen ohne Abstriche ankommen sollen und damit zur freien Verwendung eingesetzt werden können.“

Erhalten Sie die Unterstützung – tun Sie folgendes

1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit der im jeweiligen Bundesland örtlich zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle. Zuständig ist grundsätzlich die Anlauf- und Beratungsstelle des derzeitigen Wohnortes. Die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in den Bundesländern sollen spätestens zum 1. April 2017 errichtet sein und ihre Arbeit aufnehmen; z. T. werden sie (z. B. in Nordrhein-Westfalen) bereits Anfang Januar 2017 ihre Arbeit aufnehmen. Die Adressen und Telefonnummern der einzelnen Anlauf- und Beratungsstellen in den Bundesländern werden nach der Errichtung der Stiftung zum 1. Januar 2017 zeitnah bekannt gegeben. Der Internetauftritt der Stiftung ist bereits online und soll bis Mitte Januar 2017 ausgebaut und mit aktuellen Informationen ausgestattet sein.

2. Persönliches Beratungsgespräch in der Anlauf- und Beratungsstelle als Form der individuellen Anerkennung, um das Erlebte gemeinsam aufzuarbeiten und das weitere Vorgehen zu besprechen . Bei Bedarf können Vertreterinnen bzw. Vertreter oder Betreuerinnen bzw. Betreuer oder sonstige Vertrauenspersonen bei der Anmeldung unterstützen. Auch eine aufsuchende Beratung oder Assistenz durch die Anlauf- und Beratungsstellen ist in begründeten Einzelfällen möglich.

3. Ausfüllen der Anmeldung mit einem kurzen Bericht über die Erlebnisse und die heute noch bestehenden Folgewirkungen (unterstützt durch die Beraterin oder den Berater der Anlauf- und Beratungsstelle).

4. Prüfung der Zugangsvoraussetzungen durch die Anlauf- und Beratungsstelle. Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, wird die ausgefüllte Anmeldung an die Geschäftsstelle der Stiftung weitergeleitet. Diese ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt und für die Verwaltung der Stiftung zuständig.

5. Die Geschäftsstelle prüft die Anmeldung auf Schlüssigkeit und zahlt die Leistungen aus. Weitere Informationen hierzu unter

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Betroffene können sich ab Januar 2017 auch mit allgemeinen Fragen an das Info-Telefon im Auftrag der Stiftung Anerkennung und Hilfe unter 0800 221 221 8 wenden.
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