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Die Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA setzen den Transparenzkodex um, zu dem sie sich freiwillig verpflichtet haben und werden bis Ende Juni 2016 ihre Leistungen aus dem Jahr 2015 an Ärztinnen und Ärzte, andere Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen veröffentlichen.
Schwerpunkte des Transparenzkodex
- Die Mitgliedsunternehmen des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ (FSA) und des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) legen im Rahmen des Transparenzkodex bis Ende Juni 2016 erstmals Leistungen an Ärzte, andere Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen offen.
- Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Unternehmen ist unerlässlich für den Wissensaustausch und für die Entwicklung innovativer Arzneimittel und damit für die bestmögliche Behandlung von Patienten.
- Die Öffentlichkeit kann auf Basis der veröffentlichten Leistungen nachvollziehen, wie Ärzte und Pharma-Unternehmen zusammenarbeiten.
Vfa und FSA setzen heute mit der Nennung der Gesamtsumme der Leistungen den Startschuss für die Veröffentlichungsphase der Einzelsummen durch die Unternehmen. Insgesamt beträgt die Gesamtsumme der Leistungen der 54 Unternehmen an Ärzte, Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen für das Jahr 2015 ca. 575 Mio. Euro (Stand: 20.6.2016).
In der Gesamtsumme sind enthalten ca.
- 366 Mio. Euro an Ärzte, andere Fachkreisangehörige, medizinische Organisationen und Einrichtungen für die Durchführung von klinischen Studien und Anwendungsbeobachtungen im Rahmen von Forschung & Entwicklung
- 119 Mio. Euro an Ärzte und andere Fachkreisangehörige für Vortragshonorare und Fortbildungen
- 90 Mio. Euro an medizinische Organisationen und Einrichtungen für Sponsoring von Veranstaltungen, Spenden und Stiftungen.
Durchführung des Transparenzkodex
Die einzelnen Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA werden zwischen dem 20. und dem 30. Juni ihre Leistungen jeweils auf ihren Webseiten veröffentlichen. Soweit es der Datenschutz erlaubt, machen die Unternehmen dabei auch Leistungen an einzelne Ärzte individuell nachvollziehbar. Dies ist von der Zustimmung jedes einzelnen Arztes abhängig.
„Wir wollen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Ärzten besser erklären. Das wird das Verständnis für die Zusammenarbeit und ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit und bei Patienten erhöhen. Die Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA schaffen mit der Umsetzung des Kodex freiwillig weitreichende Transparenz der Leistungen. Auf Basis dieser Zahlen kann die Öffentlichkeit nachvollziehen, wie Ärzte und Pharma-Unternehmen zusammenarbeiten,“ sagte Birgit Fischer, vfa-Hauptgeschäftsführerin.
Fischer weiter: „Die Zusammenarbeit zwischen forschenden Pharma-Unternehmen und Ärzten ist eine Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Arzneimittel und damit für die bestmögliche Behandlung der Patienten. So entsteht medizinischer Fortschritt.“
Ärzte sind wichtige Kooperationspartner bei klinischen Studien zur Arzneimittelzulassung. Auch Anwendungsbeobachtungen sind für Pharmaunternehmen und Zulassungsbehörden ein unverzichtbares Instrument in der Arzneimittelforschung und führen zu einem besseren Verständnis des Arzneimittels in der praktischen Anwendung. Bei einer solchen Anwendungsbeobachtung protokolliert der Arzt die Therapie bei Patienten, die ein bestimmtes Arzneimittel einnehmen und stellt die Ergebnisse in anonymisierter Form dem Hersteller zur Verfügung. Praktisch geforscht wird in Schwerpunktpraxen und in Kliniken. Für diese Arbeit erhalten Ärzte und Kliniken angemessene Leistungen von forschenden Pharma-Unternehmen. Auch in der Fortbildung von Ärzten sehen sich Pharma-Unternehmen in der Pflicht, einen kontinuierlichen und jederzeit aktuellen Austausch von Wissen zu gewährleisten.
„Patienten haben ein hohes Interesse an Aufklärung über die Leistungen, die Ärzte von Unternehmen erhalten. Mit der Offenlegung der Leistungen schaffen die Unternehmen freiwillig die Grundlage für eine sachliche Diskussion über die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzten“, erklärte Dr. Holger Diener, FSA-Geschäftsführer.
„Für die Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA ist Transparenz eine tragende Säule der Zusammenarbeit zwischen ihnen und Ärzten. Den Anfang haben wir durch die Veröffentlichung der Leistungen gemacht, die die Patientenorganisationen von Pharma-Unternehmen erhalten. Hier ist es nachhaltig gelungen, unbegründeten Spekulationen den Boden zu entziehen und so Verständnis und Vertrauen aufzubauen. Die Veröffentlichung der Leistungen an Ärzte ist daher nun ein weiterer konsequenter Schritt,“ so Diener weiter.
Hintergrund
Der FSA wurde 2004 von den vfa-Mitgliedern als eigenständiger Verein gegründet. Neben den vfa-Unternehmen gehören dem FSA heute insgesamt 54 Unternehmen an. FSA und vfa stehen für 75 Prozent des deutschen Pharmamarktes für verschreibungspflichtige Medikamente. Der FSA überwacht mit Hilfe eines Vereinsgerichts die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärzten und anderen Angehörigen der medizinischen Fachkreise. Jede Person kann dem FSA den Verdacht eines Kodex-Verstoßes durch ein Pharma-Unternehmen melden. Die unabhängige Schiedsstelle des FSA untersucht die gemeldeten Verdachtsfälle. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sieht das Regelwerk des FSA klar definierte Sanktionen vor, z.B. Geldstrafen bis max. 400.000,- EUR und die Nennung des Unternehmens zusammen mit der Veröffentlichung der Entscheidung im Internet.
Der vfa
ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 45 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa beschäftigen in Deutschland mehr als 76.000 Mitarbeiter. Mehr als 16.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung.
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