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Die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen forderten bei ihrem Treffen am 20. und 21. Mai 2015 im hessischen Niedernhausen bei Wiesbaden die Gesetzgebung auf Bundes- und Länderebene anzupassen. Die Gesetzte müssten so ausgerichtet werden, dass Menschen mit Behinderung ihre – gemäß UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) garantierten Menschenrechte – zugestanden werden. Ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft müsse nachhaltig gefördert und in vollem Umfang möglich sein.
Die Behindertenbeauftragten stellen fest, dass hierzulande der menschenrechtliche Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention noch nicht ausreichend in der Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderungen angekommen ist. Bisher sei Deutschland als Vertragsstaat hinter seinen Möglichkeiten zurück geblieben.
„Es wird Zeit, dass auch die Hamburger Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und wo nötig angepasst werden!“ so Ingrid Körner, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen in Hamburg.
Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Bundes und der Länder fassten in einer Wiesbadener Erklärung Forderungen an den Gesetzgeber zusammen und huben darin u.a. besonders die Artikel hervor, die sich in der UN-BRK mit „Diskriminierungsverbot“, „Menschenrechten und Teilhabe“, „Bewusstseinsbildung“, „Barrierefreiheit“, „Gleicher Anerkennung vor dem Recht“ sowie „Inklusivem Schulsystem“ beschäftigen. In diesen Bereichen sähen sie einen dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers.
Die Behindertenbeauftragten treffen sich halbjährlich zu Arbeitstagungen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation.
Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen
der Freien und Hansestadt Hamburg
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