Beitrag zur Entbürokratisierung nutzt Ärzten und Patienten
Rehabilitation – Deutlich einfacher wird für die niedergelassenen Ärzte die Verordnung einer medizinischen Rehabilitation.
„Ab 1. April nächsten Jahres kann jeder Vertragsarzt eine medizinische Rehabilitation verordnen. Dafür wird er dann auch nur noch ein Formular brauchen. Damit haben wir eine Erleichterung für Patienten und Ärzte geschaffen und außerdem noch einen Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet“, erklärte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in Berlin.
Zum Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner letzten Sitzung eine Neufassung der Rehabilitations-Richtlinie beschlossen. Bislang mussten Ärzte zwei Antragsformulare im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verordnung nutzen. Ein Formular, nämlich der „Antrag auf einen Antrag“, wird ab 1. April 2016 wegfallen. Außerdem werden Ärzte dafür dann nicht mehr eine zusätzliche medizinische Qualifikation nachweisen müssen.
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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Roswitha Kiers – MS Netz Hamburg, AG Website
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