Bei mir brodelt’s auch schon wieder
Aktuell erhielt ich von meinem Vermieter eine Info über meinen Heizungsverbrauch. Wirklich wahr. Angeblich ist das eine neue gesetzliche Vorschrift, dass man sie monatlich erhalte.
Wie auch immer man dazu steht, erhielt ich folgende Info dazu:
Betreff: Monatliche Information über Ihren Verbrauch wird Pflicht Wir werden digitaler. Seien Sie dabei!
Liebe Mitglieder, in Ihren Wohnungen sind fernauslesbare Messgeräte installiert. Die neue Heizkostenverordnung schreibt vor, dass Bewohnern von fernauslesbaren Wohnungen monatliche Verbrauchsinformationen mitgeteilt werden müssen. Sie erhalten zukünftig jeden Monat Ihre Verbrauchsinformationen in die Zuhause-App, per E-Mail oder auf dem Postweg.
Sollten Sie unsere App noch nicht verwenden, haben wir Ihnen alle Informationen zur erfolgreichen Installation beigefügt.
Achtung: Alle Mitglieder, die sich nicht registrieren, erhalten zukünftig die Mitteilungen der monatlichen Verbrauchswerte über den Postweg in Papierform. Wir weisen Sie daraufhin, dass damit Portokosten verbunden sein werden, die wir Ihnen im Rahmen der Heizkostenabrechnung in Rechnung stellen.
Ihr Vermieter.
Worum geht’s?
Es kann nicht sein, dass Vermieter Menschen, die nicht digital sind, wie Omma Müller aber auch viele (ältere) Behinderte, Portokosten aufdrücken für Post, die sie so gar nicht brauchen. Denn schließlich erhalten die Mieter 4 – 6 Mal / Jahr Infos, dass sie keinen Heizungsverbrauch hatten. Bemerken werden sie diese Kosten, wenn überhaupt, erst in ihrer Heizkostenabrechnung.
Nach meinem Rechtsverständnis sind Portokosten bei Post vom Vermieter administrative Kosten, die er zu tragen hat.
Wenn er das monatlich macht, sind das wieder 10,- € mehr.
Kann man da was vorab machen, dass es nicht erst zum Sozialgerichtsgang kommt, wenn alle ihre BKA erhalten haben?